Viele Krankheiten kann man besprechen, auch böten genannt.
Ich bespreche die Krankheit auch bei Deinem Haustier. Das Besprechen von Krankheiten ist eine uralte Heilweise, die nicht nur Menschen, sondern auch bei Tieren Kraft gibt, weil sie die Selbstheilungskräfte unterstützt und eine schöpferische Heilenergie zum Fließen bringt.
Was kann man besprechen?
- Schuppenflechte
- Allergien
- Ängste
- Augenleiden
- Hautleiden, Flechten
- Rheuma, Artrose
- Nervenschmerzen
- Magen- und Darmbeschwerden
- Tumore, Krebs
- Epilepsi
- Rückenbeschwerden
- Myome
- offene Wunden
- Agressionen und Bissigkeit
- Borelliose
- Husten
- Würmer
- Ohrenentzündung
- Ekzem (auch Sommerekzem bei Pferden)
und weiteres.
Wenn die herkömmliche Medizin keine Heilungsmöglichkeiten hat oder nur geringe Linderung erreichen kann. Das Besprechen kann aber auch als Ergänzung nach oder begleitend zu tierärztlicher Behandlung genutzt werden.
Termine biete ich dafür bei mir oder bei Dir zu Hause an.
In der Regel sind 3 Termine mit jeweils 1-2 Tagen Pause dazwischen gut. Jede Sitzung kostet 35€.
Ich biete verschieden Methoden der sogenannten Geistheilung / des geistigen Heilens an. Dieses sind zum Beispiel: Das Krankheiten besprechen, Reiki, Blockadenlösung, geistig energetische Wirbelsäulenaufrichtung / Wirbelsäulenbegradigung, Chakren reinigen, kurze Reinigung deiner Chakren, Seelenreinigung, Herzöffnung, Karmareinigung, verschieden Rituale wie Fluchauflösung, Schutzzauber, Gesundheitszauber und vieles mehr.
Des Rechts wegen folgender Zusatz:
Die von mir angebotene Spirituelle Heilung / Heilmeditation auch geistiges Heilen genannt steht nicht in Zusammenhang mit medizinischer Heilung, sondern findet rein auf der energetisch spirituellen Ebene statt. Sie ersetzt nicht den Gang zum Arzt, Heilpraktiker oder Psychologen. Es gibt von mir kein Heilversprechen und es werden keine Diagnosen gestellt. Auch zu Medikamenten kann ich nicht beraten.
Geistiges Heilen ist in Deutschland ohne Heilpraktikerschein erlaubt.
Am 2. März 2004 hat das Bundesverfassungsgericht folgendes entschieden:
"Wer die Selbstheilungskräfte des Patienten durch Handauflegen aktiviert und dabei keine Diagnosen stellt, benötigt keine Heilpraktikererlaubnis."
(AZ 1BVR 784/03)